Verdienstausfall beantragen
Der Verdienstausfall aufgrund einer Freistellung wird euch vom Bayerischen Jugendring erstattet, sofern
- die Freistellung für eine Jugendleiter*innenschulung oder
- die Teilnahme an einer Gremiensitzung des Jugendverbands gewährt wird.
Achtung: Bei Teilnahme an Aus- und Fortbildungskursen, die nicht von der JDAV veranstaltet werden (z.B. Trainer*innen-Ausbildungen des DAV), ist keine Erstattung von Verdienstausfall möglich! Auch für Jugendgruppenfahrten und ähnliches gibt es leider keine Erstattung von Verdienstausfall.
Auch Selbständige können Verdienstausfall geltend machen.
Bei Gehaltsfortzahlung während der Freistellung wird dem Arbeitgeber unter denselben Voraussetzungen das Bruttogehalt erstattet. Weitere Infos und Antragsformulare bekommt ihr in der Landesgeschäftsstelle.
Die aktuellen Antragsunterlagen erhaltet ihr auf der Seite vom BJR.
Wichtig zu wissen:
Der Antrag muss innerhalb von spätestens 5 Wochen nach dem Kurs im Original bei uns in der Landesgeschäftsstelle vorliegen, damit wir den Antrag noch entsprechend ergänzen können und ihn fristgerecht an den BJR weiterleiten können.