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Freistellungen

Freistellung

Alle Arbeitnehmer*innen in Bayern, auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst, haben gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit.

Eine Freistellung nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz kann jedes Jahr für bis zu 12 Veranstaltungen, zusammen höchsten für einen Zeitraum der dem dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht. Seit der Novellierung des Freistellungsgesetzes im April 2017 kann die Freistellung auch stundenweise beantragt werden, also auch für weniger als einen ganzen Arbeitstag.

Lediglich für Bundesbeamte, Richter, Wehr- und Zivildienstleistende gibt es nur in Ausnahmefällen mehr als drei Freistellungstage im Jahr.

Also: Wenn ihr mit eurer Jugendgruppe wegfahrt, an Jugendleiterschulungen oder Jugendverbandstagungen teilnehmt, könnt ihr dafür eine Freistellung von der Arbeit beantragen. Den Antrag stellt für euch die Landesgeschäftsstelle. Dazu brauchen wir rechtzeitig (mind. 6 Wochen vorher!) folgende Infos von euch:

  • Euer Name, Adresse, Sektion und Berufsstand
  • Name und Anschrift eures Arbeitgebers
  • Art, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
  • Zahl der betroffenen Arbeitstage bzw. Arbeitsstunden
  • An wen soll der Antrag geschickt werden?

Nutzt dafür gerne unser Online-Formular.

Beratung in allen Fragen zum Thema bekommt ihr in der Landesgeschäftsstelle.

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