Förderung von Jugendleiter*innen
Juleica
Seit November 2009 kann die Juleica nur noch im Online-Verfahren beantragt werden. Damit Ihr gut zu Eurer Juleica kommt, hier ein paar Hinweise:
Für die Beantragung braucht Ihr ein digitales Passfoto und etwas Geduld.
Zunächst müsst Ihr Euch auf www.juleica.de für das Online-Verfahren registrieren. Hier findet Ihr auch wichtige Informationen zur Juleica und zum Online-Verfahren. Mit Eurem individuellen Zugang könnt Ihr dann in mehreren Schritten das Antragsformular ausfüllen.
Wichtig: Auswahl des Trägers
In Schritt 2 des Antrags müsst Ihr den Träger auswählen, für den Ihr tätig seid. Träger ist immer Eure Sektion. Dazu tragt Ihr zunächst das Bundesland (Bayern) ein, anschließend zunächst den Landkreis und dann den Ort, in dem Eure Sektion ihren Sitz hat (also nicht Euren Wohnort). In dem Feld "Gefundene Träger" müsstet Ihr dann folgenden Eintrag auswählen können:
"Jugend des Deutschen Alpenvereins, (Sektionsname)".
Sollte dies nicht der Fall sein oder Ihr Probleme bei der Antragsstellung haben, unterstützen wir Euch gern:
astrid.eggert@jdav-bayern.de
089 / 44 77 06 96
Die JULEICA dient zur Legitimation ehrenamtlicher JugendleiterInnen und zur Erlangung verschiedener Vergünstigungen. Sie ersetzt jedoch nicht den JDAV-Jugendleiterausweis!
Alle Inhaber*innen einer Juleica können auch die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, sofern sie in einem Landkreis oder einer Stadt leben, die sich an der Ehrenamtskarte beteiligen. Dies sind derzeit 88 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Die Stadt München gehört bislang nicht dazu. Weitere Infos zur Ehrenamtskarte und die Antragsmöglichkeit findet Ihr hier.
Jugendherbergsausweis
In der Landesgeschäftsstelle bekommt ihr Gruppenausweise für Jugendherbergen. Die Ausweise sichern euch und eurer Gruppe bei einem Jugendherbergsaufenthalt die vollen DJH-Mitgliedsrechte, sofern die Gruppe im Inland aus mindestens vier, im Ausland aus mindestens zehn Personen (einschließlich GruppenleiterIn) besteht. Also: Wenn ihr mit eurer Gruppe einen Aufenthalt in einer Jugendherberge plant, holt euch gleich den Ausweis, um euch die Vergünstigungen zu sichern.
Weitere Förderungsmöglichkeiten
Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen
Sektionen haben grundsätzlich die Möglichkeit, über den Landesverband der JDAV Fördermittel des Bayerischen Jugendrings für Jugendbildungsmaßnahmen zu beantragen, sofern die Maßnahmen den einschlägigen Förderrichtlinien entsprechen und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Notwendig ist die Stellung eines Vorantrages jeweis bin 15. Februar für Maßnahmen, die zwischen 1. Mai und 30. April (des Folgejahres) stattfinden.
Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund und junger Geflüchteter
Fachprogramm Integration des Bayerischen Jugendrings
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Der Bayerische Jugendring fördert Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung aus Mitteln der Bayerischen Bezirke
Fachprogramm Medienpädagogik (BJR)
Gefördert werden Aktivitäten, mit denen junge Menschen anhand aktiver, kreativer und innovativer medienpädagogischer Aktivitäten einen souveränen Umfang mit Medienangeboten und -inhalten lernen und vor diesem Hintergrund die Medienkompetenz junger Menschen in Bayern stärken.
Internationale Jugendbegegnung
Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes und weitere Fördermöglichkeiten
Fachprogramm Demografie und Partizipation (BJR)
Gefördert werden Aktivitäten, die sich mit den Auswirkungen und Herausforderungen des Demografischen Wandels befassen und vor diesem Hintergrund dazu beitragen, dass junge Menschen die Welt in der sie leben aktiv mitgestalten.
Fachprogramm Schulbezogene Jugendarbeit (BJR)
Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Projekte, die
- die Förderung der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern verfolgen und hierbei die Vermittlung sozialen Lernens sowie die Vermittlung von Orientierungen für die individuelle Lebensführung in den Mittelpunkt stellen,
- Klassensprecher/innen und andere Mitglieder der Schüler/innen-Mitverantwortung für ihre Aufgaben befähigen,
- Jugendverbänden die Beschäftigung mit schulbezogener Jugendarbeit ermöglichen,
- von Stadt- oder Kreisjugendringen zur Koordination bedarfsgerechter Angebote schulbezogener Jugendarbeit durchgeführt werden.
Förderung durch den Stadt- oder Kreisjugendring
Bei den jeweiligen Stadt- oder Kreisjugendringen gibt es in der Regel Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendarbeit. Da die konkreten Fördermöglichkeiten und die finanzielle Ausstattung sehr unterschiedlich sind, erkundigt Euch bitte bei dem für Euch zuständigen Jugendring.
Weitere Fördermöglichkeiten: https://www.bjr.de/foerderung/
Wir beraten dich gern bei der Stellung von Förderanträgen!
Tel: 089 / 449 00 195
Mail: lgs@jdav-bayern.de