Landesjugend-Versammlung Bayern - Delegiertenzahlen und weitere Infos

Die Landesjugendversammlung (LJV) 2026 wird am 23.-25.10.2026 in Teisendorf stattfinden. Im Rahmen der LJV finden auch die Bezirksjugendversammlungen unserer Bezirke statt. Die Landesjugendleitung, die Bezirksjugendleitungen und unser Orgateam freuen sich auf eine tolle Versammlung. Hier findet Ihr alle wichtigen Infos:

Teilnahme- und Stimmrecht, Anzahl der Delegierten für die Sektionen

Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Delegierten der in Bayern ansässigen DAV-Sektionen, die Mitglieder der Bezirksjugendleitungen sowie der Landesjugendleitung. Gastteilnahmen von Interessierten, die nicht Delegierte ihrer Sektion sind, sind in gewissem Umfang möglich, im Einzelfall entscheidet darüber die Landesjugendleitung. Der Landesjugendausschuss Bayern hat in seiner Sitzung am 15.03.2026 die Gesamtzahl der Delegierten für die Landesjugendversammlung auf 900 festgelegt. Die sich daraus ergebenden Delegiertenzahlen für die einzelnen Sektionen gelten auch für die Bezirksjugendversammlungen. Ihr findet sie hier (PDF):

Anträge an die Landesjugendversammlung und die Bezirksjugendversammlungen

Anträge am die Landesjugendversammlung können bis 11.09.2026 gestellt werden Später eingehende Anträge können als Dringlichkeitsanträge behandelt werden, wenn die Versammlung dem zustimmt.

Für Anträge an die Bezirksjugendversammlungen, die im Rahmen der LJV am 24.10.26 stattfinden, gelten abweichende Antragsfristen:
Für die BezJV Nordbayern können Anträge bis vier Wochen vor der Versammlung gestellt werden, also bis 26. September, in den übrigen Bezirken bis zwei Wochen vor der Versammlung, also bis 10. Oktober. Anträge müssen zum jeweiligen Termin bei den Bezirksjugendleitungen eingegangen sein.

Tagungsort
Die Landesjugendversammlung findet in Teisendorf im Berchtesgadener Land statt.

Übernachtung und Verpflegung
Die Übernachtung erfolgt mit Schlafsack und Isomatte in einer Schulturnhalle. Für alle Teilnehmenden gibt es fleischfreie Verpflegung von Freitagabend bis Sonntag früh sowie ein Lunchpaket für Sonntag mittags.

Fahrtkostenerstattung
Die Fahrtkosten werden wie bei Schulungen der JDAV Bayern erstattet.

Aufsichtspflicht
Die Teilnahme an der Landesjugendversammlung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die JDAV übernimmt keine Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer*innen muss innerhalb der jeweiligen Sektion geregelt werden.

Neuwahl der Landesjugendleitung und der Bezirksjugendleitungen
Im Rahmen der Landesjugendversammlung werden auch die Landesjugendleitung und die Bezirksjugendleitungen (außer München) neu gewählt. Bei Interesse melde dich gerne unter landesjugendleitung@jdav-bayern.de.

Anerkennung als Fortbildung
Die Teilnahme an der Landesjugendversammlung wird für Jugendleiter*innen als Fortbildung anerkannt, sofern diese an der gesamten Veranstaltung teilnehmen.

Anmeldung zur Landesjugendversammlung und den Bezirksjugendversammlungen
Die Anmeldung ist voraussichtlich ab Mitte Juli möglich. Anmeldeschluss ist am 09.10.2026.

Landesjugendversammlung 2028 in?
Ihr habt Lust, die LJV 202 auszurichten? Dann meldet euch gerne bei der Landesjugendleitung: landesjugendleitung@jdav-bayern.de

Landesjugendleitung

Die Landesjugendleitung wird von der Landesjugendversammlung gewählt.

Die Landesjugendleitung
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