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Dein Antrag an die Landesjugend-Versammlung Bayern 2024

Du hast ein Anliegen an die JDAV Bayern? Dann stell doch einen Antrag an die Landesjugendversammlung am 11.-13.10.2024 in Weilheim. Antragsberechtigt sind die Delegierten der in Bayern ansässigen DAV-Sektionen, die Mitglieder der Bezirksjugendleitungen und der Landesjugendleitung sowie der Landesjugendausschuss.

Anträge können bis 30.08.2024 gestellt werden an landesjugendleitung@jdav-bayern.de. Bei Fragen zur Antragsstellung beraten wir Dich gerne.

Ab sofort konnt Ihr Euch zur Landesjugendversammlung anmelden

Der Landesjugendausschuss und das Orgateam in Weilheim freuen sich riesig auf Euer Kommen. Anmeldeschluss ist am 27.09.2024.

Teilnahme- und Stimmrecht, Anzahl der Delegierten für die Sektionen

Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Delegierten der in Bayern ansässigen DAV-Sektionen, die Mitglieder der Bezirksjugendleitungen sowie der Landesjugendleitung. Gastteilnahmen von Interessierten, die nicht Delegierte ihrer Sektion sind, sind in gewissem Umfang möglich, im Einzelfall entscheidet darüber die Landesjugendleitung. Der Landesjugendausschuss Bayern hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 die Gesamtzahl der Delegierten für die Landesjugendversammlung auf 750 festgelegt. Die sich daraus ergebenden Delegiertenzahlen für die einzelnen Sektionen findet Ihr hier (PDF):

Der*die Jugendreferent*in ist/sind in der jeweiligen Delegiertenzahl bereits enthalten.

Tagungsort

Die Landesjugendversammlung findet im Pfarrheim "Miteinander", Theatergasse 1 in Weilheim statt. Für einen Teil der Workshops und Bezirksjugendversammlungen nutzen wir die nahegelegene "Talhütte" der Sektion Weilheim, Hofstr. 17.

Übernachtung und Verpflegung

Die Übernachtung erfolgt mit Schlafsack und Isomatte in der Turnhalle der Grundschule am Hardt, Hardtkapellenstr. 6. Für alle Teilnehmenden gibt es fleischfreie Verpflegung von Freitagabend bis Sonntag früh sowie ein Lunchpaket für Sonntag mittags.

Fahrtkostenerstattung

Die Fahrtkosten werden wie bei Schulungen der JDAV Bayern erstattet.

Aufsichtspflicht

Die Teilnahme an der Landesjugendversammlung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die JDAV übernimmt keine Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer*innen muss innerhalb der jeweiligen Sektion geregelt werden.

Neuwahl der Landesjugendleitung und der Bezirksjugendleitungen

Im Rahmen der Landesjugendversammlung werden auch die Landesjugendleitung und der Bezirksjugendleitungen (außer München) neu gewählt. Wenn Du die Menschen und die Arbeit dieser Gremien kennenzulernen, komm gerne zum nächsten Landesjugendausschuss am 7. September 2024 in Weilheim. Bei Interesse melde Dich gerne unter landesjugendleitung@jdav-bayern.de.

Anerkennung als Fortbildung

Die Teilnahme an der Landesjugendversammlung wird für Jugendleiter*innen als Fortbildung anerkannt, sofern diese an der gesamten Veranstaltung teilnehmen.

Landesjugendversammlung 2026 in?

Ihr habt Lust, die LJV 2026 auszurichten? Dann meldet Euch gerne bei der Landesjugendleitung: landesjugendleitung@jdav-bayern.de

Landesjugendleitung

Die Landesjugendleitung wird vom Landesjugendleitertag (künftig Landesjugendversammlung) gewählt.

Die Landesjugendleitung
WIEDER HOCH